FAQ
Ich habe das Passwort für meinen Eltern Edupage Zugang vergessen. Was kann ich tun?
- Gehen Sie im Browser zu https://kaleidoskop.edupage.org/ oder in der App auf die Anmeldeseite.
- Geben Sie in der Maske als Benutzername die E-Mail-Adresse an, die Sie bei der Schule als Kontakt hinterlegt haben.
- Klicken Sie auf „Passwort vergessen“.
- Ihnen wird nun an die angegebene Adresse ein Link gesendet, mit dem Sie ein neues Passwort erstellen können.
Bleibt dies erfolglos, wenden Sie sich bitte an thilo.donath(at)schule.thueringen.de
Wie kann ich mein Kind für die Teilnahme am Mittagessen anmelden?
Unser Mittagessen Anbieter ist die DLS GmbH.
Sie können Ihr Kind online für die Teilnahme am Mittagessen registrieren: https://www.dls-gmbh.biz/registrierung
Ihr Kind erhält einen Chip, mit dem es sich in der Mensa ausweist. Die Bestellung erfolgt über das Internet oder die DLS App.
Mein Kind benötigt eine Freistellung. An wen wende ich mich?
Allgemeine Freistellung
Freistellungen für bis zu drei Tage können vom Stammgruppenleiter genehmigt werden (z.B. dringende Familienangelegenheiten) und erfordern einen formlosen schriftlichen Antrag.
Freistellungen für einzelne Tage, die aber an Schulferien grenzen, sind formlos schriftlich beim Schulleiter zu beantragen.
Freistellung für mehr als drei Tage (z.B. Kuraufenthalt, Bildungscamps) sind formlos schriftlich beim Schulleiter mit einem entsprechenden Nachweis (z.B. Genehmigung der Kur, Programm des Bildungscamps) zu beantragen.
Urlaubsreisen
Prinzipiell hat der Gesetzgeber die Ferienzeiten so umfassend ausgewiesen, dass eine
flexible Gestaltung von Urlaubsreisen für alle Familien innerhalb der Ferien möglich ist. Eine geplante Urlaubsreise oder gar die Aussage, dass der Flug vor den Ferien billiger sei, sind deshalb keine hinreichenden Freistellungsgründe und können grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Dies geht nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Grunde (z.B. dienstliche Urlaubssperre für ein Elternteil in den Ferien), für die entsprechenden Nachweise vorzulegen sind. In diesen Fällen ist es erforderlich, die Freistellungsgenehmigung der Schule auch im Urlaub bei sich zu führen, da die Bundespolizei inzwischen verstärkt Kontrollen an Flughafen und Bahnhöfen vornimmt und sich diese Bescheinigung vor einer Weiterreise vorlegen lässt.
Der Antrag auf Freistellung ist formlos schriftlich bei der Schulleitung zu stellen.
Mein Kind ist erkrankt. Was muss ich tun?
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich von den Eltern unter Angabe des Grundes zu verständigen (bei Unterrichtsbeginn 08:15 Uhr bis spätestens 08:30 Uhr).
Grundsätzlich ist für eine Krankmeldung durch die Eltern kein ärztliches Attest erforderlich (besondere Regelungen gelten beim krankheitsbedingten Versäumen von Prüfungen).
Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen (ThSchuO §5).
Melden Sie Ihr Kind bitte über Ihren Edupage Zugang vom Unterricht ab. Wie dies funktioniert, haben wir hier erklärt:
Mein Kind hat Läuse. / Mein Kind ist erkrankt. Welche Krankheiten sind meldepflichtig?
Zu den häufigsten meldepflichtigen Erkrankungen zählen: Mumps, Scharlach, Masern, Röteln, Windpocken und Krätze. Dazu zählt ebenfalls der Befall mit Läusen. Sollte ihr Kind daran erkrankt sein oder der Verdacht bestehen, darf es die Schule nicht betreten. Bitte stellen Sie es unbedingt einem Arzt vor.
Weitere Krankheiten, die meldepflichtig sind, finden Sie im Infektionsschutzgesetz §34 aufgelistet.
Besteht im Umfeld Ihres Kindes der Verdacht auf Läuse oder ist Ihr Kind selbst betroffen, infomieren Sie sich bitte in folgender Handreichung über das weitere Verfahren und geben Ihrem Kind nach der Kontrolle bzw. Behandlung die notwendige Bescheinigung mit in die Schule.